Mein Patient

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Pflege Ihres Patienten mit einem implantierten Katheter benötigen.

Mein Patient

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Pflege Ihres Patienten mit einem implantierten Katheter benötigen.


1. Schulung


Für uns steht der Patient im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es den Patienten gemeinsam mit Ihnen rundum bestens zu betreuen. Das ewimed Versorgungskonzept garantiert eine schnelle, persönliche und lückenlose Einweisung in den sicheren Umgang mit den Drainage-Systemen.
Nach der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus wird sich einer unserer Schulungsmitarbeiter zeitnah telefonisch unter den Kontaktdaten melden, die vom Krankenhaus auf der Entlassverordnung angegeben wurden. Der Schulungsmitarbeiter wird einen Termin für eine Schulung vereinbaren. Hier wird dem Patienten und allen Pflegenden eine ausführliche Einweisung in die Handhabung der Drainage-Sets und den Verbandswechsel gegeben. Es entsteht keine Versorgungslücke für den Patienten. Zur Schulung bringt unser Schulungsmitarbeiter eine Patientenmappe mit allen benötigten Informationen und Unterlagen sowie das erste Drainage-Material mit.

In der Patientenmappe befindet sich unter anderem eine Drainage-Anleitung, in der die einzelnen Schritte der Drainage und des Verbandwechsels nochmals schriftlich zum Nachlesen festgehalten sind.
Die Anleitung sowie weitere wichtige Informationen können Sie aber auch gerne nochmal in unserem Download-Bereich herunterladen.

Alle weiteren Fragen wird Ihnen unser Schulungsmitarbeiter persönlich während der Schulung beantworten. Aber auch im Anschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


2. Drainage-Anleitungen


Im Dokument Patienteninformation finden Sie eine ausführliche Drainage-Anleitung und Informationen zu unseren Drainage-Sets. Die Drainage-Anleitung ist auch als Video verfügbar.


3. Verbandwechsel


Bei Patienten mit Katheter zur Drainage von Pleuraergüssen und Aszites ist der Verbandwechsel ein fester Bestandteil des Drainagevorgangs und muss nach jedem Ablassen des Ergusses durchgeführt werden. Wird für einige Zeit keine Drainage durchgeführt, kann es dennoch sinnvoll sein, den Verband zu erneuern. Sollte zusätzliches Verbandmaterial benötigt werden, besuchen Sie unseren Online-Shop.

Hinweis: Wir empfehlen vor der Drainage / dem Verbandwechsel zu duschen, damit der Verband zeitnah gewechselt werden kann, sollte dieser nass werden.

Sie möchten die Anleitung zum Verbandwechsel nochmal in Ruhe wiederholen? Kein Problem! Hier geht es zur Anleitung Verbandwechsel.

In unserem Downloadbereich finden Sie das Dokument auch zum Ausdrucken sowie ein Schulungsvideo.



4. Abrechnung von Leistungen


Um Ihnen einen unverbindlichen Überblick über die abrechenbaren Leistungen im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten mit Katheter zu geben, haben wir Ihnen hier die jeweiligen Leistungsbeschreibungen zusammengetragen.

Die Abrechnung von Leistungen im Bereich der Krankenpflege ist im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Krankenpflegerichtlinie geregelt. Als Pflegedienst benötigen Sie eine Verordnung des Hausarztes über die häusliche Krankenpflege des Patienten.

Auszug aus dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V)

Nr.

13

Leistungsbeschreibung

Drainagen, Überprüfen, Versorgen
Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie von Laschen. Wechseln des Sekretbehälters

Bemerkung

Dauer und Häufigkeit der Maßnahme

1 – 2 x täglich

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich folgende Leistung mit verordnen zu lassen:

Nr.

31

Leistungsbeschreibung

Verbände

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung (auch Wundreinigungsbad). Spülen von Wundfisteln. Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen

Bemerkung

Lokalisation und Wundbefund sind in der Diagnose anzugeben.
Das “Überprüfen von Drainagen” ist Bestandteil der Leistung und nicht gesondert verordnungsfähig.

Dauer und Häufigkeit der Maßnahme

Jeweils 1 x täglich


Quelle und Verweise

  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Neufassung vom 17. September 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger 9. Februar 2010, in Kraft getreten am 10. Februar 2010 zuletzt geändert am 16. März 2017 veröffentlicht im Bundesanzeiger Banz AT 24.11.2017 B1 in Kraft getreten am 25. November 2017.
  • Anlage zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Absatz 7 SGB V

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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5. Anspülen des Katheters


Je nach Viskosität des Ergusses oder Dauer der Nutzung des Katheters, kann es dazu kommen, dass der Katheterschlauch verstopft und angespült werden muss. Das Anspülen wird unter aseptischen Bedingungen im Krankenhaus durchgeführt. Bitte spülen Sie den Schlauch nicht selbst an, sondern verweisen Sie den Patienten an das Krankenhaus, in dem der Katheter implantiert wurde.

Die Kontaktdaten hierzu entnehmen Sie bitte dem Katheterpass oder setzen sich mit dem behandelnden Hausarzt in Verbindung.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu zur Verfügung.

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